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Liebe Gemeindemitglieder und Förderer der Gemeindearbeit,
es ist geschafft! Nach zähem Ringen liegt die kirchenaufsichtsrechtliche Genehmigung vor und
die "Stiftung St. Joseph, Berlin-Rudow" ist durch die staatliche Stiftungsaufsicht anerkannt.
Die Gemeinde hat zwischenzeitlich 300.000 Euro als Startkapital zur Verfügung gestellt. Dieses
Stiftungsvermögen ist bereits zinsbringend angelegt, sodass zeitnah mit ersten geringen Erträgen
gerechnet werden kann.
Mit der dauerhaften Ausgliederung des überwiegenden Gemeindevermögens an die Stiftung wird dieses zwar
verselbständigt, unterliegt aber weiter einer besonderen Kontrolle. Zum einen muss der Stiftungsvorstand
bei seinen Geschäften den Stiftungszweck berücksichtigen, wobei er durch den Stiftungsrat unterstützt wird.
Letzterer besteht zunächst aus Mitgliedern des Kirchenvorstands. Zum anderen unterliegt die Stiftung einer
strengen Aufsicht durch den Senator für Justiz. Diese Stiftungsaufsicht achtet darauf, dass das
Stiftungsvermögen in seinem Wertbestand erhalten bleibt.
Stiftungszweck aber ist es, die Gemeindearbeit und die kirchlichen, religiösen, mildtätigen und
gemeinnützigen Anliegen unserer Gemeinde in den Gemeindegrenzen von Januar 2007 zu fördern und zu
unterstützen. Insbesondere geschieht dies durch Zuwendungen für den Unterhalt des Grundstücks und der
darauf befindlichen Gebäude, pastorale Aufgaben und die Bezahlung von kirchlichen Mitarbeitern wie
Pfarrsekretärin, Küster und Organisten.
Sie mögen fragen, warum eine Stiftung, wenn doch seit sechs Jahren ein Bau- und Förderverein besteht,
der eine gleiche Zweckrichtung hat und auch bereits durch Aktivitäten gezeigt hat, dass der Vereinszweck
verwirklicht wird. Im Gegensatz zu einem gemeinnützigen Verein, bei dem die Beiträge und Spenden zeitnah
zu verwenden sind und Rücklagen nur in beschränkten Umfang zulässig sind, steht bei einer Stiftung ein
Stiftungsvermögen dauerhaft zur Verfügung, dessen Höhe zwar grundsätzlich nicht angetastet werden darf,
aus dessen Erträgen aber die Förderung der Gemeindearbeit ermöglicht wird.
Dies hat unter anderem den wesentlichen Vorteil, dass im Gegensatz zum Verein, die Stiftung aus den
absehbaren, kontinuierlichen Erträgen des Stiftungsvermögens längerfristige Verbindlichkeiten eingehen
und so zum Beispiel Beschäftigungsverhältnisse finanzieren kann.
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Ein weiterer Vorteil einer Stiftung
besteht darin, dass diese steuerbegünstigte Zwecke verfolgt und deshalb Spenden bis zur Höhe von insgesamt
jährlich 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben gem. § 10b Abs. 1 EStG bzw. § 9 Nr. 5
GewStG bei Gewerbetrieben abzugsfähig sind. Für Zustiftungen in den Vermögensstock können zusätzlich
innerhalb eines 10-Jahres-Zeitraumes bis zu einer Million Euro steuerlich abgezogen werden. Der
Gesetzgeber wünscht ausdrücklich die Einrichtung von Stiftungen und hat deshalb die steuerlichen Werte
im Dezember 2007 deutlich angehoben.
Um die Ziele im Rahmen des Stiftungszwecks zu verwirklichen, stellt die Bereitstellung des Vermögensstocks
nur einen ersten Schritt dar. Wegen der immer geringer werdenden Zuschüsse des Erzbistums für die
sogenannten technischen Dienste und weiterer zu erwartender Reduzierungen bei den Sachkosten sehen wir
uns einem ernsthaften Finanzierungsproblem gegenüber. Da "ohne Moos nichts los" ist, bedarf es weiterer
Unterstützung in Form von Zustiftungen und Spenden, damit eine kontinuierliche und ausreichende
Finanzierung von Mitarbeitern sowie die Förderung und Unterstützung ehrenamtlicher Kräfte gewährleistet
werden kann. Wer also bereit ist, jetzt oder in Zukunft einen eigenen Beitrag hierfür zu leisten, kann
dies von nun an tun. Ein erster Überweisungsträger ist beigefügt, weitere Vordrucke können im Vorraum
der Kirche mitgenommen werden. Falls das Formular nicht benötigt wird, bitten wir um Rückgabe. Bitte
vermerken Sie unbedingt im Verwendungszweck, ob es sich bei Ihrer Zuwendung um eine ZUSTIFTUNG oder
SPENDE handelt. Falls Sie uns regelmäßig unterstützen wollen, würden wir bei ausreichender Teilnahme
auch das Lastschriftverfahren anbieten. Spendenbescheinigungen werden selbstverständlich in jedem
Fall erteilt, hierfür teilen Sie uns bitte Ihren Namen mit genauer Anschrift mit.
Für den Vorstand, Axel Brade, Dr. Dieter Kaiser und Reiner Dullat.
Aus dem Pfarrbrief, Ausgabe September 2008
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